Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AlphaSwing OG – Terra Creative
Stand: Juni 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten fürsämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Alpha Swing OG, Hohenthurn 46,9602 Hohenthurn, Österreich, auftretend unter der Marke „Terra Creative“(nachfolgend „Agentur“), Firmenbuchnummer FN614318i, UID-Nummer ATU80036104.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1UGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)werden nicht abgeschlossen.
(3) Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, somit auch füralle künftigen Aufträge, Folge- und Zusatzaufträge, ohne dass es einesneuerlichen Hinweises bedarf.
(4) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichendeGeschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auchdann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistungvorbehaltlos erbringt.
(5) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall habenVorrang vor diesen AGB; im Übrigen bleiben die AGB gültig.
(1) Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Website (Konzeption,Gestaltung, Umsetzung und Pflege von Websites, etwa auf Basis von Webflow oderWordPress), Marketing, Content Creation sowie Prozessoptimierung.
(2) Die Leistungen werden sowohl als einmalige Projekte als auch alslaufende Leistungen (z. B. Wartung, Betreuung, Social-Media-Begleitung)erbracht.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsbeschreibung sowie diejeweiligen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. derAuftragsbestätigung. Nur die dort ausdrücklich genannten Leistungen sindgeschuldet.
(4) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneterDritter (Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Dienstleister) zu bedienen.
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und stellen eine Einladung anden Kunden dar, ein Angebot abzugeben. Sofern nicht anders angegeben, ist einAngebot der Agentur 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Nach Besprechung des Leistungswunsches übermittelt die Agentur demKunden ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kundedas Angebot annimmt und die Agentur den Auftrag bestätigt. Die Annahme und dieAuftragsbestätigung können auch per E-Mail erfolgen.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen desVertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringungerforderlichen Inhalte, Unterlagen, Materialien, Informationen und Zugängerechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung underteilt notwendige Freigaben und Feedback zeitgerecht.
(2) Der Kunde steht dafür ein, dass er an den von ihm bereitgestelltenInhalten (insbesondere Texten, Bildern, Logos, Marken, Schriften) über dieerforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritterschad- und klaglos.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach,verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Daraus entstehenderMehraufwand kann nach den jeweiligen Sätzen der Agentur gesondert verrechnetwerden.
(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nichtausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder auf vom Kunden zuvertretende Umstände (insbesondere unterlassene Mitwirkung) zurückzuführensind, hat die Agentur nicht zu vertreten; vereinbarte Termine verlängern sichentsprechend.
(3) Bei einem von der Agentur zu vertretenden Verzug hat der Kunde eineangemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Die Verrechnungerfolgt je nach Vereinbarung als Pauschale, nach Stundensätzen oder als Paket.Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem jeweiligen Angebot. BeiProjekten gilt mangels abweichender Vereinbarung: 50 % des Entgelts sind beiAuftragserteilung als Anzahlung, die restlichen 50 % bei Fertigstellung bzw.Live-Schaltung fällig. Abweichende Anzahlungs- und Ratenzahlungsvereinbarungensind möglich und ergeben sich aus dem Angebot.
(3) Laufende Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart,periodisch im Voraus verrechnet.
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) verrechnet. Der Kundeverpflichtet sich, im Verzugsfall die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgungnotwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen biszur vollständigen Zahlung zurückzuhalten und offene Forderungen fällig zustellen.
(1) Leistungen und Kosten Dritter – insbesondere Hosting, Domains,Stockfotos, Schriftlizenzen, Plugins sowie kostenpflichtige Tools und Dienste –sind nicht Bestandteil der Leistungen der Agentur.
(2) Der Kunde schließt die entsprechenden Verträge mit den jeweiligenAnbietern direkt im eigenen Namen ab und trägt die dafür anfallenden Kostenselbst. Die Agentur tritt insoweit nicht als Vertragspartner oder Vermittlerauf.
(3) Die Agentur kann den Kunden bei Auswahl und Einrichtung solcherDrittleistungen unterstützen oder beraten. Für Verfügbarkeit, Funktion,Konditionen und Rechtmäßigkeit der Drittleistungen sowie für gültige Lizenzenist der Kunde verantwortlich.
(1) Soweit die Agentur Werkleistungen (insbesondere Websites) erbringt,hat der Kunde diese nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14Tagen ab Bereitstellung zur Abnahme wesentliche Mängel schriftlich rügt, odersobald der Kunde die Leistung in Betrieb nimmt bzw. live schaltet oderproduktiv nutzt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Leistungen, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgehen(Änderungswünsche, Zusatzleistungen), bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
(2) Solche Zusatzleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nachdem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur verrechnet.
(1) An den von der Agentur erstellten Werken und Leistungen (insbesondereDesigns, Konzepte, Texte, Grafiken, Code) verbleiben die Urheberrechte bei derAgentur bzw. den beteiligten Urhebern.
(2) Der Kunde erhält die für den vertraglich vereinbarten Zweckerforderlichen Nutzungsrechte. Die Einräumung bzw. Übertragung dieserNutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbartenEntgelts. Bis dahin besteht lediglich ein widerrufliches Nutzungsrecht.
(3) Nach vollständiger Bezahlung übergibt die Agentur dem Kunden diezugehörigen Zugänge und Daten.
(4) Entwürfe, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse, die nichtbeauftragt bzw. nicht vollständig bezahlt wurden, verbleiben bei der Agenturund dürfen vom Kunden nicht genutzt werden. Die Herausgabe von offenenQuelldateien erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungenunter Nennung des Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden (insbesondereim eigenen Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien und inPräsentationen). Der Kunde kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund schriftlichwidersprechen.
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen fach- und vertragsgemäß. DerKunde hat die Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel gemäß §377 UGB unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu rügen.Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
(2) Im Gewährleistungsfall ist die Agentur zunächst berechtigt undverpflichtet, den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oderAustausch zu beheben.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme bzw.Leistungserbringung.
(4) Die Agentur schuldet die vereinbarte Leistung, jedoch keinenbestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere bei Marketing-, Content- undOptimierungsleistungen wird kein bestimmter Erfolg (etwa Reichweiten, Rankings,Conversions, Umsätze) zugesichert.
(1) Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(2) Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Personenschäden sowie Schädenaus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist dieHaftung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung der Agentur ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhenach auf das Netto-Entgelt des jeweiligen Auftrags begrenzt, bei laufendenLeistungen auf das Netto-Entgelt der letzten zwölf Monate.
(4) Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden,Datenverlust sowie Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig –ausgeschlossen.
(5) Für die Sicherung seiner Daten (Backups) ist der Kunde selbstverantwortlich.
(6) Für Ausfälle, Mängel oder Datenverarbeitungen von Drittleistungen(insbesondere Hosting, Plattformen, Tools), die der Kunde gemäß § 7 direktbezieht, haftet die Agentur nicht.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten derMitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen derGeschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen undBetriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln undnicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung desVertragsverhältnisses fort.
(1) Die Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichenBestimmungen, insbesondere die DSGVO, ein.
(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Datenverarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(1) Einmalprojekte enden mit vollständiger Erbringung bzw. Abnahme derLeistung.
(2) Laufende Leistungen (z. B. Wartung, Betreuung,Social-Media-Begleitung) laufen für die im Angebot vereinbarte Dauer. Ist keineDauer vereinbart, gilt das Verhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen undkann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsendeschriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund(insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug) bleibt unberührt.
(1) Tritt der Kunde nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück oderkündigt er ein Projekt ohne von der Agentur zu vertretenden Grund, sind die bisdahin erbrachten Leistungen sowie bereits getätigte Aufwendungen undDrittkosten zu vergüten.
(2) Geleistete Anzahlungen werden auf das geschuldete Entgelt angerechnetbzw. dienen dem Ersatz des bis dahin entstandenen Aufwands.
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlicherschweren oder unmöglich machen, befreien die Agentur für deren Dauer von derPflicht zur rechtzeitigen Leistung.
(2) Die Agentur ist in solchen Fällen berechtigt, die Leistung um dieDauer der Behinderung zu verschieben.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie das Abgehen vomSchriftformerfordernis bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
(3) Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt(Landesgericht Klagenfurt) vereinbart.
(4) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormendes internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oderundurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt einewirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung amnächsten kommt.